Verbandsleistungen
Wir stehen Heilpraktikern zur Seite
Der älteste und größte ist der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH). Die Mitgliedschaft im Landesverband Nordrhein-Westfalen bietet den Heilpraktikern im bevölkerungsreichsten Bundesland eine Vielzahl von Vorteilen. Zugleich macht ihre Mitgliedschaft den Berufsstand stark.
Wer Einschränkungen bei der Ausübung des Heilpraktiker-Berufes verhindern und die vielfältigen Diagnose- und Therapie-Möglichkeiten erhalten will, sollte den FDH stärken.
Der Landesverband NRW des FDH steht Heilpraktikern mit seiner Erfahrung und Kompetenz rund um den Heilpraktiker-Beruf von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite.
Denn bei uns erhalten Sie :
Beratung und kollegiale Unterstützung bei der Praxisgründung und in allen Belangen der Praxistätigkeit
- Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten
- Beratung bei fachlichen und berufspolitischen Fragen
- Interessenvertretung gegenüber Behörden
- Informationen über gesetzliche Änderungen und Neuerungen
- Beratung zur Rechnungsstellung mit privaten Krankenversicherungen/Beihilfestellen
- Kostenlose Teilnahme an Arbeitskreisen und Fachfortbildungen der Bezirke
- Teilnahmemöglichkeit an allen (Fortbildungs- und Weiterbildungs-)Veranstaltungen des FDH
- Unterstützung bei unberechtigten Behördenforderungen und Maßnahmen
- Gutachterliche Hilfe bei Streitfällen mit Versicherungen und Beihilfestellen
- Kollegiale Beratung und Hilfe bei ungerechtfertigten Abmahnungen
- und Vieles mehr
Profitieren auch Sie von unseren Leistungen und machen Sie unsere Gemeinschaft noch stärker –
werden Sie Mitglied im Landesverband NRW des FDH!
Die dafür erforderlichen Unterlagen dafür finden Sie unter Mitglied werden.
Beitragsordnung: ( gültig ab 01.01.2025 )
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung
am 06.November 2024 einstimmig beschlossen !
Die Aufnahmegebühr in den Landesverband FDH NRW e.V. beträgt:
– für ehemalige Fachschüler 25,00 Euro
– für andere Mitglieder 55,00 Euro
Beitrag:
monatl. Beitrag 25,00 Euro Jahr 300,00 Euro (Vollzahler)
ab 70 Jahre 12,00 Euro Jahr 120,00 Euro
Ruhende Mitgliedschaft nach § 5 Satzung LV NRW e.V. Ruhende Mitglieder verlieren jedes aktive und passive Wahlrecht und müssen während des Ruhens der Mitgliedschaft die Berufsinsignien zurückgeben.
monatlicher Beitrag: 15,00 Euro
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei